Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 vom 31.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung ehrenwert.app (nachfolgend „Anwendung") durch Vereine und vergleichbare Organisationen (nachfolgend „Verein"), angeboten von Timon Graf, Entfaltungszone, Bahnhofstraße 60, 72250 Freudenstadt (nachfolgend „Anbieter").
(2) Vertragspartner ist der Verein, vertreten durch die Person, die den Verein bei der Registrierung anlegt und dabei bestätigt, hierzu berechtigt zu sein (§ 3). Ehrenamtliche, Vorstandsmitglieder oder sonstige Personen, die der Verein zur Anwendung einlädt, werden durch diese Nutzung nicht selbst Vertragspartner des Anbieters.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Verein über seine Ehrenamtlichen in der Anwendung erfasst, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Verein im Konto gesondert abschließt (§ 10).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Verein die Anwendung als internetbasierte Software zur Verwaltung ehrenamtlich Tätiger zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Geschuldet ist das Bereitstellen und der Betrieb der Anwendung in der jeweils aktuellen Fassung, nicht die Erstellung eines nach individuellen Vorgaben angepassten Werks.
(2) Zum Funktionsumfang gehören, je nach gebuchtem Paket (§ 5):
- Verwaltung von Stammdaten, Rollen und Tätigkeitszeiträumen ehrenamtlich Tätiger,
- Nachweisverwaltung (u. a. Qualifikationen, Schulungen, Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse nach § 72a SGB VIII) samt Erinnerungen und Fristenkontrolle,
- Erzeugung und elektronische Unterschrift von Dokumenten, insbesondere zur Abrechnung von Aufwandsentschädigungen (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale),
- Verwaltung und Auszahlung von Auslagenersatz einschließlich SEPA-Ausgabedateien,
- Inventarverwaltung mit Zuweisung an Personen,
- Versand von System- und Informations-E-Mails an vom Verein bestimmte Empfängerinnen und Empfänger,
- Werkzeuge zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Exportpflichten des Vereins.
Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Anwendung selbst und der Produktbeschreibung unter ehrenwert.app; einzelne Funktionen befinden sich in fortlaufender Entwicklung.
(3) Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln, einzelne Funktionen verändern, ergänzen oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Kernumfang – die Verwaltung ehrenamtlich Tätiger einschließlich Nachweisen und Abrechnung – für den Verein im Wesentlichen erhalten bleibt und wesentliche Verschlechterungen rechtzeitig mitgeteilt werden.
(4) Für die Nutzung benötigt der Verein einen internetfähigen, aktuellen Browser sowie eine funktionsfähige Internetverbindung. Der Anbieter stellt keine Hardware, keinen Internetzugang und keine E-Mail-Postfächer für den Verein bereit.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem eine für den Verein handelnde Person die Anwendung über das Registrierungsformular anmeldet, dabei wahrheitsgemäße Angaben macht (§ 4 Abs. 1), diesen AGB ausdrücklich zustimmt und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nimmt, und der Anbieter die Registrierung durch Freischaltung des Kontos bestätigt. Die Freischaltung erfolgt regelmäßig automatisiert und unmittelbar nach Absenden des Formulars.
(2) Die registrierende Person sichert zu, zur Vertretung des Vereins gegenüber dem Anbieter berechtigt zu sein (§ 26 BGB oder vergleichbare Vertretungsbefugnis). Der Anbieter prüft die Vertretungsmacht nicht; wird sie später bestritten, haftet die registrierende Person dem Anbieter für den bis dahin entstandenen Vergütungsanspruch, unbeschadet der Rechte des Vereins im Innenverhältnis.
(3) Diese AGB werden dem Verein nach Vertragsschluss nicht gesondert zugesandt; die jeweils gültige Fassung ist dauerhaft und unentgeltlich unter ehrenwert.app/agb abrufbar, kann dort eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
§ 4 Pflichten des Vereins
(1) Der Verein sichert zu, bei der Registrierung und im weiteren Verlauf der Nutzung wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu Vereinsname, Anschrift und Kontaktdaten, und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Zugangsdaten (E-Mail-Adresse, Passwort, Einladungs- und Zugangslinks) sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Verein informiert den Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind.
(3) Der Verein ist dafür verantwortlich, welche Personen er zur Anwendung einlädt und welche Rollen und Berechtigungen er ihnen einräumt. Er stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten.
(4) Die Anwendung darf nicht missbräuchlich genutzt werden – insbesondere nicht zur Verarbeitung von Daten ohne Bezug zur ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein, nicht zur Verletzung von Rechten Dritter und nicht zu Handlungen, die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Anwendung für andere Vereine beeinträchtigen (etwa automatisierte Massenzugriffe außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung).
(5) Der Verein bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten, die er über seine Ehrenamtlichen in der Anwendung erfasst (§ 10), und ist insoweit selbst für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie die Information der Betroffenen zuständig.
(6) Der Verein trägt dafür Sorge, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), insbesondere Gesundheitsdaten, nicht in Freitext- oder Zusatzfeldern der Anwendung erfasst werden – diese ist hierfür nicht ausgelegt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Konto unter „Abo" angezeigten Preise für das jeweils gewählte Paket. Die Preise verstehen sich als Endpreise; der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist deshalb keine Umsatzsteuer gesondert aus.
(2) Das Entgelt wird jährlich im Voraus fällig und über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Der Verein hinterlegt hierzu ein Zahlungsmittel bei Stripe; der Anbieter erhält zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von Kartendaten oder vergleichbaren Zahlungsdaten.
(3) Schlägt eine Zahlung fehl, wird der Verein informiert und erhält eine angemessene Frist zur Klärung. Bleibt die Zahlung endgültig aus, wird der Zugang zum Anlegen und Ändern von Daten gesperrt (Abs. 5); ein bestehendes Konto und die bereits gespeicherten Daten bleiben unberührt.
(4) Eine Aufrechnung durch den Verein ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Verein nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(5) Auch ohne laufendes Abo bleiben die in der Anwendung gespeicherten Daten für den Verein lesbar, auskunfts- und exportfähig; gesperrt wird ausschließlich das Anlegen und Ändern neuer Inhalte. Das dient auch dem Schutz der Betroffenenrechte der vom Verein erfassten Personen, die nicht vom Zahlungsstand abhängen sollen (§ 10 Abs. 2).
§ 6 Pilotphase
(1) Ein neu registrierter Verein kann die Anwendung 90 Tage ab Registrierung unentgeltlich und im vollen Funktionsumfang testen („Pilotphase"). Zahlungsdaten werden hierfür nicht benötigt.
(2) Die Pilotphase endet automatisch mit Ablauf der 90 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf und ohne dass hierdurch Kosten entstehen. Der Verein wird 14 und 3 Tage vor Ablauf per E-Mail informiert.
(3) Bucht der Verein bis zum Ablauf der Pilotphase kein kostenpflichtiges Paket, wechselt er in den in § 5 Abs. 5 beschriebenen Nur-Lesen-Zugang. Eine automatische kostenpflichtige Umwandlung der Pilotphase findet nicht statt.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Ein kostenpflichtiges Paket wird für die Dauer eines Jahres ab Buchung geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird.
(2) Die Kündigung erfolgt durch den Verein selbst über das im Konto verlinkte Zahlungsportal („Zahlungsmittel & Rechnungen verwalten", technisch bereitgestellt durch Stripe) oder in Textform an hallo@ehrenwert.app. Einer besonderen Form oder Frist vor Ablauf der jeweiligen Periode bedarf es nicht; die Kündigung wird zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Periode wirksam.
(3) Der Verein wird 14 Tage vor der jährlichen Verlängerung per E-Mail informiert, damit er sie rechtzeitig prüfen kann.
(4) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Verein trotz Fristsetzung gegen § 4 verstößt oder wiederholt zahlungsunfähig ist.
(5) Mit Ende des Vertrags gilt für den Umgang mit den Daten des Vereins § 10 Abs. 3.
(6) Handelt die den Verein bei der Registrierung vertretende Person ausnahmsweise als Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB, bleiben die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften – insbesondere ein etwaiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB – von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung, sagt jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent und keinen unterbrechungsfreien Betrieb zu. Wartungsarbeiten, Störungen, höhere Gewalt sowie Ausfälle von Vorleistungen Dritter (etwa des Hosting-Anbieters) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten mit zu erwartender spürbarer Beeinträchtigung kündigt der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig an und legt sie, soweit vertretbar, in Zeiten geringer Nutzung.
(3) Der Anbieter sichert die Daten der Anwendung regelmäßig; Einzelheiten zu Sicherung und Wiederherstellung stehen in der Datenschutzerklärung. Eine Sicherung ersetzt nicht die eigene Sorgfalt des Vereins, insbesondere bei aufbewahrungspflichtigen Belegen (§ 4 Abs. 1, § 147 AO).
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(5) Für die Haftung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Vereins gilt vorrangig der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 10 Abs. 1).
(6) Der Verein trägt selbst dafür Sorge, aufbewahrungspflichtige Belege (§ 4 Abs. 1) rechtzeitig zu exportieren. Eine Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Verein es unterlassen hat, im Rahmen seiner Möglichkeiten zumutbare eigene Datensicherungen vorzunehmen bzw. rechtzeitig zu exportieren – es sei denn, der Schaden wurde vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 10 Datenschutz
(1) Für personenbezogene Daten, die der Verein über seine ehrenamtlich Tätigen, Vorstandsmitglieder oder Mitarbeitenden in der Anwendung verarbeitet, ist der Verein Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Verein im Konto abschließt.
(2) Für die eigenen Daten des Vereins als Vertragspartner (Registrierung, Abrechnung, Nutzerkonto) ist der Anbieter Verantwortlicher; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Nach Beendigung des Vertrags gelten für Löschung und Rückgabe der vom Verein über seine Ehrenamtlichen erfassten Daten die Fristen des Auftragsverarbeitungsvertrags; für die eigenen Vertragsdaten des Vereins gelten die in der Datenschutzerklärung genannten Fristen.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Verein für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche und nicht auf Dritte übertragbare Recht ein, die Anwendung im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Eine Unterlizenzierung, ein Weiterverkauf des Zugangs oder eine Nutzung der Anwendung für andere Organisationen als den registrierten Verein sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Alle Rechte an der Anwendung selbst, ihrer Software, Gestaltung und Dokumentation stehen dem Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern zu. Die vom Verein in die Anwendung eingegebenen Daten und Inhalte bleiben Eigentum des Vereins; der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung (§ 10).
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen Gründen, wegen einer Weiterentwicklung der Anwendung oder zur Anpassung an veränderte Marktbedingungen erforderlich wird und die Änderung für den Verein zumutbar ist.
(2) Der Anbieter informiert den Verein über eine Änderung mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse oder Hinweis im Konto) und weist dabei auf das Widerspruchsrecht nach diesem Absatz hin. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Verein rechtzeitig, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Vertragsperiode ordentlich kündigen.
(3) Änderungen, die ausschließlich begünstigend wirken oder rein redaktioneller Art sind, können ohne die in Absatz 2 genannte Frist und ohne Widerspruchsrecht vorgenommen werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Verein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, Freudenstadt. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; existiert keine, vereinbaren die Parteien eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.
Fassung 1.0 vom 31.08.2026.